AGB

I Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Geltung für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Festzeltbetrieb Geiger GmbH (im Folgenden auch „FZBG GmbH“, „wir“ oder „uns“) und Gästen des Erfurter Oktoberfestzeltes (im Folgenden auch „Gast“, „Sie“ oder „Ihnen“. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Festzeltbetrieb Geiger GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

II Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Reservierung von Tischen à 8–10 Personen (pro Person) sowie der Kauf von Wertgutscheinen über den erforderlichen Mindestverzehr sowie eine Versandgebühr von 14,50 € pro Reservierung. Reservierungen sind nur bei gleichzeitiger Mindestabnahme von der für die jeweilige Reservierung ausgewählten Personenanzahl erforderlichen Mindestverzehrpauschale pro Person gültig. Die Mindestabnahmen für die jeweiligen Plätze entnehmen Sie bitte von unserer Webseite www.festzelt-erfurt.de  Im Folgenden werden Platzreservierungen und Wertzeichen-Kauf als „Reservierung“ bezeichnet.

III Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

  1. Reservierungsanfragen können nur über unsere Website
    festzelt-erfurt.de erfolgen.
  2. Im Falle der Reservierungsanfrage über die Website kommt die Reservierung wie folgt zustande: Zur Vornahme der Reservierung ist eine Anmeldung auf der Online-Präsenz des Festzeltes erforderlich. Die dortige Übersicht verfügbarer Optionen stellt noch kein Vertragsangebot dar; sondern lediglich eine Aufforderung des Festzeltes an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes. Der Kunde gibt über den dafür vorgesehenen Online Befehl ein für ihn verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss ab. Pro Reservierungstag ist nur eine Reservierungszeit bestellbar. Nach Eingang der Reservierungsanfrage erhält der Kunde eine Anfragebestätigung per Email. Je nach Verfügbarkeit wird der Gast (bis zu 8 Werktage später) darauf eine Bestätigung /Zahlungsaufforderung per E-Mail erhalten welche die Annahme des Angebots darstellt.
  3. Reservierungen, für die bis zu dem auf der Rechnung aufgedrucktem Zahlungstermin kein rechtzeitiger Zahlungseingang vorliegt, betrachten wir als gegenstandslos.
  4. Ab Anfang Juli bis 15. September 2023 werden bezahlte Wertpakete (Einlassbänder für Reservierungen am Wochenende), MVZ Gutscheine) an die von Ihnen gewünschte Adresse versichert zugestellt. Hierfür berechnen wir eine Versandkostenpauschale für EU-Länder von 14,50 €, Nicht-EU-Länder 30,00 €. Anlieferung Montag bis Freitag.
  5. Handelt der Reservierende für einen Dritten, so hat der Besteller dies unter Angabe des Namens / der Firma, der Adresse, eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners, Telefonnummer und Emailadresse des Dritten schriftlich mitzuteilen.
  6. Die Weitergabe der Reservierung ist ohne Zustimmung der Festzeltbetrieb Geiger GmbH nicht gestattet.

 

IV Vesperbrettl

  1. Die Wahl eines Vesperbrettl ist keine Pflicht, jedoch aus logistischen Gründen und Servicequalität erwünscht.

 

V Rechte und Pflichten der Festzeltbetrieb Geiger GmbH

  1. Im Falle einer Reservierung stellen wir Ihnen Sitzplätze für die in der Reservierung angegebene Personenzahl und die jeweils vereinbarte Reservierungszeit zur Verfügung. Wir sind bemüht, die Platzwünsche zu berücksichtigen. Bestimmte Tische können jedoch nicht garantiert werden.
  2. Ihre Tischnummer ist am Tag Ihres Besuches unter Ihrem Reservierungsnamen auf den jeweiligen Tischen durch Reservierungsaufkleber zu entnehmen. Aushänge sind aufgrund des Datenschutzes nicht mehr im Zelt vorhanden.
  3. Nach Zahlung des abgerechneten Betrags werden wir die vertragsgegenständlichen Wertgutscheine sowie die Einlassbänder per versichertem Versand an die von Ihnen angegebene Adresse übersenden.
  4. Wir sind verpflichtet, die reservierten Plätze zu Beginn der bestätigten Reservierungszeit bis maximal 30 Minuten nach Beginn der bestätigten Reservierungszeit für Sie freizuhalten. Sind die Plätze innerhalb von 30 Minuten nicht komplett (kein Freihalten durch einzelne Personen) eingenommen, können wir leider trotz Wertgutscheinkauf die Reservierung nicht mehr garantieren. Auch während der Reservierungszeit ist es nicht möglich, Plätze durch einzelne Personen frei zu halten.
  5. Wird die in der Reservierung genannte Teilnehmerzahl unterschritten, werden die freien Plätze durch die FZBG GmbH weiter Im Falle des Abweichens der Teilnehmerzahl bleibt es der FZBG GmbH vorbehalten, dem Besteller andere zumutbare Plätze zuzuweisen.
  6. Bei Verlassen des Zeltes, können wir bei Überfüllung trotz Reservierung für den Wiedereinlass nicht garantieren. Im gesamten Zelt herrscht weiterhin absolutes Rauchverbot. Bei Verlassen des Zeltes, können wir bei Überfüllung auch den Rauchern einen Wiedereinlass nicht garantieren.
  7. Der Anspruch auf die Plätze verfällt bei zeitweiligem vollständigem Verlassen des Tisches.
  8. Stehplätze im Bereich der Reservierung sind aus brandschutzrechtlichen Gründen nicht zugelassen. Ein Verbleib nach der Reservierungszeit in den Gängen im Bereich der Reservierung ist aus Sicherheitsgründen (Flucht/Rettungsweg) nicht gestattet.
  9. Die Festzeltbetrieb Geiger GmbH ist berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Bestellers in einer für diese zumutbare Weise die geschuldete Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen. Platzänderungen, insbesondere die Zuweisung eines anderen Tisches bleiben der FZBG GmbH vorbehalten.
  10. Die Festzeltbetrieb Geiger GmbH behält im Falle einer Absage des Oktoberfestes die Bearbeitungsgebühren ein. Die Mindestverzehr -Beträge sowie etwaige Kosten für "Vesperbrettl" werden jedoch  vollständig zurückgezahlt. Auch noch nach Erhalt der Gutscheine und Einlassbänder.

 

VI Rechte und Pflichten der Gäste

  1. Durch die Reservierung sind Sie berechtigt, die reservierten Plätze während der Reservierungszeit zu nutzen und die erworbenen Wertgutscheine gegen entsprechende Speisen und Getränke einzutauschen.
  2. An Ihre Reservierungszeit können sich weitere Reservierungen anderer Gäste anschließen. Nach Ende Ihrer Reservierungszeit sind Sie verpflichtet, die Plätze unaufgefordert zu räumen. Unseren Mitarbeitern und der Security ist Folge zu leisten.
  3. Die Platzreservierung erfolgt für Sie als unseren Vertragspartner. Sie verpflichten sich, die Reservierung nicht zu überhöhten Preisen oder mit unmittelbarer Gewinnerzielungsabsicht weiterzuverkaufen. Sie verpflichten sich, die Reservierung nicht an kommerzielle Weiterverkäufer weiterzuverkaufen. Sie verpflichten sich ferner, die Reservierung nicht Ihnen unbekannten Dritten über Internetplattformen zum Kauf anzubieten. Im Falle des Verstoßes gegen diese Regelung sind wir nicht verpflichtet, einem Inhaber der Reservierungsbestätigung, der nicht unser Vertragspartner ist, Plätze zur Verfügung zu stellen. Wertgutscheine werden in diesem Fall nicht zurückgenommen. Wiedereinlassbänder sind unverkäuflich.
  4. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist im Zelt untersagt. Aus Sicherheitsgründen behalten wir uns vor, beim Einlass eine Taschenkontrolle durchzuführen.
  5. Es erfolgt kein Ausschank von Getränken an stehende Gäste. Die Weitergabe von Getränken an stehende Gäste ist untersagt.
  6. Während des Erfurter Oktoberfestes im Zelt entstandene Fotos, Kurzfilme, Videofrequenzen etc. durch FZBG GmbH Mitarbeiter, Film, Fernsehen & Presse, geben Sie als Gast Ihr Einverständnis für die Verwendung der Bilder auf den Webseiten des Veranstalters oder auf sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram bzw. in der Presse oder im Fernsehen.
  7. Für Garderobe und sonstige persönliche Gegenstände, wird keine Haftung übernommen. Koffer, Rucksäcke und große Taschen dürfen nicht in das Festzelt mitgebracht werden. Lassen Sie keine persönlichen Gegenstände am Platz unbeaufsichtigt.
  8. Ihre Bewirtungsrechnung ist am Reservierungstag durch Wertgutscheine und Bargeld bzw. EC-Zahlung zu begleichen.
  9. Schecks, und Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Prüfen Sie die Richtigkeit der Rechnung vor Ort, da spätere Reklamationen nicht mehr berücksichtigt werden können.
  10. Bei Änderung der Rechnungsadresse oder Versandadresse berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 €.
  11. Der Einsatz von eigenem Security-Personal, Dreharbeiten oder Presseterminen ist nur nach rechtzeitiger Absprache mit der Geschäftsleitung im Vorfeld des Besuches unter reservierung@festzelt-erfurt.de möglich.
  12. Es ist verboten Waffen, Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes und sonstige gefährliche Gegenstände, sowie Gegenstände aus Glas mitzubringen. Die Festzeltbetrieb Geiger GmbH ist berechtigt, in Ausübung ihres Hausrechts Kontrollen von mitgebrachten Gegenständen, insbesondere Taschen und Rucksäcke vorzunehmen.
  13. Es ist im und am Zelt verboten Bild- und Tonaufnahmen von Gästen heimlich oder ohne deren Einwilligung zu fertigen und zu veröffentlichen. Die Festzeltbetrieb Geiger GmbH übernimmt hierfür keine Haftung und kann bei Verstößen Dritter nicht belangt werden. Der von uns eingesetzte Werbefotograf ist im Festzelt berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen zu tätigen und diese ausschließlich zu Werbezwecken der Firma Festzeltbetrieb Geiger GmbH zu verwenden. Bei Aufenthalt in unserem Festzelt erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.

 

VIII Gültigkeit von Wertgutscheinen (Mindestverzehrgutscheine)

Die Wertgutscheine  sind nur für das Oktoberfestzelt Erfurt in dem auf dem Gutschein angegebenen Jahr gültig. Eine Erstattung oder Barauszahlung von Gutschein-Restsummen oder nicht eingelösten Gutscheinen ist nicht möglich.

IX Rücktrittsrecht Festzeltbetrieb Geiger GmbH

  1. Die FZBG GmbH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund von einer Reservierung zurückzutreten, wenn das Oktoberfest abgesagt wird oder höhere Gewalt, nicht zu vertretende Betriebsstörungen durch Streiks, Erkrankung einer nicht unerheblichen Zahl von Mitarbeitern oder andere von der Festzeltbetrieb Geiger GmbH nicht zu vertretende Leistungshindernisse, die durch zumutbare Aufwendungen nicht überwunden werden können, die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen. Dies gilt auch, wenn die Festzeltbetrieb Geiger GmbH Anlass, insbesondere wegen Drohungen oder Mitteilungen von Behörden, zu der Annahme hat, dass durch die Reservierung die Sicherheit des Festzeltes gefährdet wird.
  2. Im Falle eines Rücktritts werden die Zahlung für Mindestumsatz und Wertgutscheine vollumfänglich zurückerstattet. Mit dieser Rückerstattung wird die FZBG GmbH von der Verpflichtung zur Leistungserbringung frei.
  3. Die Festzeltbetrieb Geiger GmbH behält sich vor, jederzeit Gäste in Ausübung ihres Hausrechts des Festzeltes zu verweisen. Wird dem Verweis nicht Folge geleistet, so wird dies als Hausfriedensbruch behandelt und verfolgt.

 

X Rücktrittsrecht durch den Auftraggeber

  1. Der Auftraggeber kann von einer Reservierung komplett oder in Teilen (Personenzahl) bis 31.07.2023 durch schriftliche Erklärung kostenfrei zurücktreten. (Rückgabe von bereits gekauften Wertgutscheine gegen Erstattung).
  2. Reservierungen, die ab dem 01.08.2023 storniert werden, fallen folgende Stornogebühren an:
    • im Zeitraum vom 01.08.2023 bis einschl. 31.08.2023: 25 % des Wertes der zurückgenommenen Wertgutscheine & Mindestverzehr
    • ab 01.09.2023: keine Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises mehr möglich.
  3. Eine Erstattung von Wertgutscheinen oder nicht eingelösten Wertzeichen ist nicht möglich.
  4. Wertgutscheinen vom Erfurter Oktoberfestzelt haben grundsätzlich nur für die Dauer des aufgedruckten Zeitraums Gültigkeit.
  5. Es besteht keinerlei Möglichkeit, sich Beträge für das nächste Jahr gutschreiben zu lassen und Gutschriften oder Gutscheine über nicht verbrauchte Beträge zu erhalten.

XI Zutritt

  1. Die Festzeltbetrieb Geiger GmbH kann jederzeit den Zutritt verweigern. Dies gilt insbesondere im Falle der Überfüllung des Festzeltes.
  2. Bei Reservierungen besteht ein Zutrittsrecht nur bis 30 Minuten nach Beginn der angegebenen Reservierungszeit, soweit am Einlass ein entsprechender Nachweis über die Reservierung erbracht wird und die Sicherheit der Gäste nicht gefährdet ist.
  3. Tragen Sie Ihre Einlassbänder sichtbar am Handgelenk.

XII Haftung der Festzeltbetrieb Geiger GmbH

  1. Die FZBG GmbH haftet außer bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen, soweit nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind.
  2. Die Beschränkung der Haftung gilt auch für die Haftung der FZBG GmbH für von ihr eingesetzte Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.
  3. Im Falle von einfach fahrlässig verschuldeten Leistungsstörungen, einfach fahrlässig verschuldeten vorvertraglichen oder nebenvertraglichen Pflichtverletzungen ist die Haftung der FZBG GmbH ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist, oder die aus berechtigter Inanspruchnahme von besonderen Vertrauen erwachsen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung der FZBG GmbH auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden.

XIII Datenschutzgrundverordnung (DWGVO)

Es gilt die Datenschutzgrundverordnung (DWGVO) der FZBG GmbH. Wir erheben nur die nötigsten Daten, die zur Verarbeitung nötig sind. Mit der Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Abwicklung und Zusendung von Newslettern sind Sie bis auf Widerruf einverstanden. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite
Festzelt Erfurt – Datenschutz.

XIV Schlussbestimmungen

  1. Mitarbeiter der FZBG GmbH sind zu mündlichen Vertragsabreden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger mündlicher Absprachen nicht befugt. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die FZBG.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen allgemeinen Geschäftsbedingung nicht berührt.
  3. Abweichende Vereinbarungen oder Neben-absprachen müssen schriftlich festgelegt.
  4. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. UN-Kaufrecht ist nicht anzuwenden. Erfüllungsort ist Erfurt.

XV Ergänzende Bestimmung zur Durchführung von Veranstaltungen während der SARS Co.V-2 Pandemie

Für den Zugang sowie den Aufenthalt im Erfurter Oktoberfestzelt, sowie in den Außenbereichen, welche gesonderten Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben etc. von Behörden oder anderen staatlichen Institutionen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 oder anderer Pandemien unterliegen, gelten die behördlichen Bestimmungen.


Festzeltbetrieb Geiger GmbH

gez. Ronny Schmidt (Geschäftsführer)