FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich reservieren?

Wir nehmen Reservierungen nur online entgegen.
Bitte verwenden Sie für Ihre verbindliche Reservierungsanfrage unsere Internetseite. Eine verbindliche Reservierung für die Empore 1 & 2 sowie für das Mittelschiff kommt erst mit Zahlung des Kaufpreises für die abzunehmenden Wertgutscheine (Mindestverzehr) zustande.
Aus organisatorischen Gründen kann die Beantwortung Ihrer Anfrage bis zu 5 Werktagen (einer Woche) dauern. Die Reservierungen sind im gesamten Festzelt möglich. Bei Reservierungen auf den Emporen muss vorab ein Mindestverzehrgutschein i.H.v. 25,- Euro pro Person erworben werden. Bei Reservierungen für das Mittelschiff fällt ein Mindestverzehr von 10,- Euro pro Person an.

Wie erfolgt die Bezahlung?

Das Online-Reservierungsformular ist die Grundlage für die Erstellung der Rechnung.
Nach Prüfung der Verfügbarkeit Ihrer Plätze erhalten Sie einen "Bezahl-link" per Email.
Nach vollständigem Zahlungseingang werden Ihnen die Einlassbänder zusammen mit Ihren Wertgutscheinen zugesandt.

Der "Bezahl-Link" ist 8 Tage gültig. Danach wird die Reservierung automatisch storniert.

Auch Sie haben die Möglichkeit mit erhalt des "Bezahl-Link" die Reservierung kostenfrei zu stornieren!

Wie viele Personen können an einen Tisch?

Pro Tisch gilt ein Platzangebot von 8 bis max. 10 Personen.
Sollten Sie für mehr als 10 Personen buchen werden wir Sie an benachbarten Tischen unterbringen.

Die Festzeltbetrieb Geiger GmbH behält sich vor nicht reservierte Plätze an einem Tisch aufzufüllen.

Sitze ich mit einer kleinen Gruppe alleine am Tisch und kann ich mir einen Tisch wünschen?

Wir sind bemüht bei Reservierungsanfragen Ihren Platzierungswünschen (Bemerkungsfeld) gerecht zu werden. Wir können jedoch keine Garantie für bestimmte Zeltbereiche oder Tische geben. Wir behalten uns auch Platzverschiebungen vor. Falls der Tisch nicht mit 8-10 Personen belegt ist, ist die Servicekraft berechtigt den Tisch mit weiteren Personen aufzufüllen.

Auf reservierte Plätze besteht kein Rechtsanspruch.

Verfallen meine Reservierungen, wenn ich nicht pünktlich bin?

Der Anspruch auf die reservierten Plätze beginnt erst zur bestätigten Uhrzeit.
Nehmen Sie Ihre Plätze pünktlich und vollzählig ein.
Wir sind verpflichtet, die reservierten Plätze zu Beginn der bestätigten Reservierungszeit bis maximal 30 Minuten nach Beginn der bestätigten Reservierungszeit für Sie freizuhalten.
Sind die Plätze innerhalb von 30 Minuten nicht komplett (kein Freihalten durch einzelne Personen) eingenommen, können wir leider trotz Wertgutscheinkauf die Reservierung nicht mehr garantieren. Auch während der Reservierungszeit ist es nicht möglich, Plätze durch einzelne Personen frei zu halten.

Reservierte Plätze werden maximal 30 Minuten nach der bestätigten Reservierungszeit freigehalten.
Bei Verspätungen besteht trotz Gutscheinkaufs kein Anspruch mehr auf die Plätze.

Was bedeutet Wertgutschein?

Eine Reservierung auf den Emporen ist mit einer Mindestabnahme von Wertgutscheinen im Gesamtwert von 25 € pro Person verbunden. Die Wertgutscheine werden mit allen Getränken oder Speisen verrechnet, die wir auf unserer Speise- u. Getränkekarte anbieten.

Alle reservierten Plätze sind inklusive Service. Die Gutscheine können nur beim Servicepersonal eingelöst werden, nicht an den Schänken.

Die abgenommenen Gutscheine gelten nur für die laufende Saison!

Ein Verzehr darüber hinaus ist unverzüglich in Bar zu begleichen.
Ein Missbrauch von Gutscheinen wird strafrechtlich verfolgt.

Für den Logistik & Handling der Einlassbänder sowie der Verzehrgutscheine  berechnen wir eine Pauschale von 14,50 €. (Reservierungsgebühr)

Der Gutscheinversand ist nur innerhalb Deutschlands möglich.

Stornierung

Kostenfreie Stornierung sind nur bis zur Bezahlung über den "Bezahl-Link" möglich.
Möchten Sie nach dem Bezahlen ein Storno durchführen, so ist dies nur schriftlich über die Kontaktaufnahme mit reservierung@festzelt-erfurt.de möglich.

Hinweise zu Stornierungsgebühren finden Sie in unseren AGB!

Wie muss ich mich im Festzelt verhalten? Was ist verboten?

Bitte bringen Sie KEINE Rucksäcke oder große Gepäckstücke mit ins Zelt. Gegebenenfalls wird Ihnen der Zutritt zum Festzelt verwehrt.

Bitte benutzen Sie an Freitagen, Samstagen sowie am 02. & 03. Oktober 2023  den separaten Reservierungseingang an der Zeltseite.

Befestigen Sie Ihr Einlassband vorschriftsmäßig am Handgelenk, damit für das Sicherheitspersonal ersichtlich ist, dass Sie reserviert haben.

Dem Sicherheitspersonal ist Folge zu leisten!

Ein Verweilen in den Gängen mit und ohne Getränk ist in und vor den reservierten Bereichen aus brandschutztechnischen Gründen nicht gestattet.

Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten.

Im gesamten Festzelt gilt Rauchverbot (auch für E-Zigaretten)!

Offensichtlich alkoholisierten Personen kann der Zutritt – trotz gültiger Reservierung – verweigert werden.

Verkleidungen / Kostümierungen (außer Dirndl/Lederhose) im Zelt sind unerwünscht – der Einlass bleibt vorbehalten.

Für selbstverschuldete Unfälle übernehmen wir keine Haftung.

Bei Nichtbeachtung von gesetzlichen Vorschriften wird der Gast des Zeltes verwiesen.

Es ist im und am Zelt verboten Bild- und Tonaufnahmen von Gästen heimlich oder ohne deren Einwilligung zu fertigen und zu veröffentlichen. Die Festzeltbetrieb Geiger GmbH übernimmt hierfür keine Haftung und kann bei Verstößen Dritter nicht belangt werden. Der von uns eingesetzte Werbefotograf ist im Festzelt berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen zu tätigen und diese ausschließlich zu Werbezwecken der Firma Festzeltbetrieb Geiger GmbH zu verwenden. Bei Aufenthalt in unserem Festzelt erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.

Es ist verboten Getränke, Gegenstände aus Glas, Waffen, Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder sonstige gefährliche Gegenstände in das Festzelt mitzubringen. Wir sind berechtigt in Ausübung unseres Hausrechts mitgeführte Gegenstände (Taschen, Rucksäcke, etc.) zu kontrollieren.

Haftungsausschluss

Sollte die Veranstaltung oder einzelne Tage aufgrund behördlicher Anordnungen, Sicherheitserwägungen, höherer Gewalt, Terror oder sonstigen wichtigen Gründen nicht durchgeführt werden können, werden die gekauften Getränkegutscheine rückerstattet.

Sollte es aber während der Veranstaltung zu höherer Gewalt kommen (Terror, Sturm, etc.), erfolgt keine Rückerstattung. Weitere Ansprüche gegenüber der Festzeltbetrieb Geiger GmbH sind in diesem Fall ausgeschlossen.

Wichtige Information:
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.